Zuschüsse zur Existenzgründung sind nicht steuerfrei
Von: Eberhard Hielscher
Zuschüsse, die aus Landesmitteln und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) anlässlich der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bewilligt werden, sind grundsätzlich zu versteuern. Das geht aus einem veröffentlichten Beschluss des Finanzgerichts Sachsen (Az.:8 V 179/07 hervor.
Das Gericht wertete die zugeflossenen Existenzgründungszuschüsse als Sonderbetriebseinnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Diesbezüglich sei es unerheblich, ob die Zuschüsse zu betrieblichen Zwecken oder nur zur privaten Lebensführung entnommen werden. Dementsprechend fallen die Zuschüsse nicht unter die steuerfreien Einkünfte des Einkommenssteuergesetzes.
Einkommenssteuerfrei sind nach dem Dritten Sozialgesetzbuch hingegen u. a. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder auch Eingliederungshilfe. (Beitrag 165706 Startothek Newsletter)
<- Zurück zu: Startseite
|